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Vier Jahre Forschungszulage: Beliebt, aber knifflig

Berater können unterstützen
Forschungszulage gewinnt an Beliebtheit, aber Fallstricke bleiben

Forschungszulage gewinnt an Beliebtheit, aber Fallstricke bleiben
Stand Januar 2024 wurde die Forschungszulage nach dem Maschinenbau am stärksten von der IT-Branche sowie Elektro- und Messtechnik und der chemischen Industrie genutzt. Bild: crazyass/stock.adobe.com (generioert mit KI)
Mit der Forschungszulage will die Bundesregierung neben der bestehenden Projektförderlandschaft die Forschung und Entwicklung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen fördern – und das bereits seit Dezember 2019. Die Anzahl der Nutzer gerade im Maschinenbau steigt. Als Hürden erweisen sich jedoch die Dokumentation der internen FuE-Kosten und die Kommunikation mit dem Finanzamt. Berater können helfen.

Autor: Jens Gieseler

Inhaltsverzeichnis
1. Forschungszulage: Jonglage zwischen Projekt- und Produktentwicklungen
2. Wachstumschancengesetz soll Forschungszulage voranbringen
3. KI-Tools sollen Antragsstellung erleichtern
4. Fallstrick 1: Nachweispflicht zurückliegender Ausgaben
5. Fallstrick 2: Kommunikation mit dem Finanzamt
6. Abrechnungsprozess der Forschungszulage verlässlicher etablieren

Viereinhalb Jahre nach Einführung kommt die Forschungszulage als zusätzliche Förderungsmöglichkeit mehr und mehr bei innovativen Unternehmen an. Im vergangenen Jahr wurden über 8.000 Anträge bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) gestellt. In diesem Jahr werden es mehr als 10.000 sein, so die Prognose von BSFZ-Leiter Andreas Hoffknecht. Mit 17 Prozent aller Anträge nutzt der Maschinen- und Anlagenbau diese Förderung am stärksten, die zu Jahresbeginn 2020 startete. Eine ZEW-Studie vom März dieses Jahres für den VDMA zeigt, dass sich die Anzahl der Nutzer aus dieser Branche allein im vergangenen Jahr um 60 Prozent erhöht hat.

Forschungszulage: Jonglage zwischen Projekt- und Produktentwicklungen

Der Start vor mehr als vier Jahren verlief etwas holperig, wozu auch der Begriff „Forschungszulage“ seinen Teil beitrug, wie fast alle Beteiligten anmerken. Denn im Vergleich zur klassischen Projektförderung reichen oft schon für das betreffende Unternehmen neuartige Produktentwicklungen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Die inhaltlichen Anforderungen sind also im Gegenteil geringer. Auf eine Faustformel gebracht ist die Forschungszulage schneller und unbürokratischer, stellt weniger inhaltliche Anforderungen und bringt allerdings auch eine vergleichsweise geringere prozentuale Förderung. Unternehmen müssen also strategisch planen, für welche Projekte die bisherige Projektförderung sinnvoll ist und für welche die Forschungszulage.

Unternehmen, die mit hohem Personalaufwand schnell Projekte umsetzen und nicht lange auf die Genehmigung eines Zuschusses warten können, können endlich schneller an eine Förderung kommen. Das bedeutet, dass besonders Entwicklungsprojekte, die zur Digitalisierung der Wirtschaft notwendig sind, von dem steuerlichen Instrument profitieren können. Im Maschinenbau gehören dazu etwa KI-Projekte des Präzisionsmechanikers EZU oder Projekte wie der „digitale Zwilling“ des Simulationstechnikers ISG.

Wachstumschancengesetz soll Forschungszulage voranbringen

Einen zusätzlichen Schub sollte die Forschungszulage durch das Wachstumschancengesetz bekommen. Denn seit dem 28. März 2024 werden KMUs sogar mit 35 Prozent der projektbezogenen Personalkosten gefördert sowie 24,5 Prozent der FuE-Auftragskosten gegenüber 25 und 15 Prozent in den Jahren zuvor. Außerdem wird für KMUs die maximale Zulage pro Jahr von einer auf 3,5 Millionen Euro angehoben. Für Großunternehmen steigt die Zulage von einer auf 2,5 Millionen Euro. Relevant für den deutschen Mittelstand, denn aktuell haben knapp vier Fünftel der beantragenden Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter.

„Gerade KMUs, die viel Geld in ihre künftige Existenz investieren, erhalten künftig mehr Unterstützung für innovative Projekte und damit zur Standortsicherung.“
– Michael Zahm, DTI

Für Michael Zahm, den Vorstandsvorsitzenden des Deutschen Verbands für Technologietransfer und Innovation (DTI), in dem private und öffentliche Beratungseinrichtungen zusammengeschlossen sind, ist das die zentrale Verbesserung des Forschungszulagengesetzes: „Gerade KMUs, die viel Geld in ihre künftige Existenz investieren, erhalten künftig mehr Unterstützung für innovative Projekte und damit zur Standortsicherung. Problematisch ist derzeit bei der praktischen Umsetzung der Zulage noch die oft fehlende Erfahrung und Bearbeitungskapazität der Finanzämter sowie das teilweise unterschiedliche Vorgehen bei der Prüfung und Festsetzung der jährlichen Zulagen.“

KI-Tools sollen Antragsstellung erleichtern

„Um eine Förderfähigkeit bescheinigt zu bekommen, müssen die Vorhaben die drei Kriterien Neuartigkeit, Risiko und Planmäßigkeit gleichermaßen erfüllen. Rund 75 Prozent der Anträge ist dies der Fall“, sagt BSFZ-Leiter Andreas Hoffknecht. Ablehnungsgründe sind meist ein fehlendes Forschungs- und Entwicklungsrisiko oder fehlende Neuheit. „Grundsätzlich wollen wir es den Unternehmen so einfach wie möglich machen, so dass sie ohne externe Beratung auskommen“, sagt der promovierte Physiker.

Förder-Profis helfen bei der Finanzierung von KI-Projekten

Dazu will die BSFZ in diesem Jahr KI-Tools entwickeln, die die Antragstellung nochmals erleichtern sollen. Allerdings lassen sich laut ZEW-Studie 60 Prozent der Maschinenbauer von professionellen Beratern begleiten. „In dieser ersten Phase der Forschungszulage sind offensichtlich viele Unternehmen auch durch die Kaltakquise von Beratern auf die neue Fördermöglichkeit gestoßen worden“, erklärt der stellvertretende BSFZ-Leiter Thomas Matigat.

Fallstrick 1: Nachweispflicht zurückliegender Ausgaben

Mit der Aussicht auf unerwartete, zusätzliche Gelder für ihre Forschung und Entwicklung ohne sich um bürokratische Details kümmern zu müssen, unterschreibt das ein oder andere Unternehmen wohl auch ungünstige Verträge. So kann das Honorar an die in der BSFZ-Bescheinigung abgeschätzte Zulagensumme gekoppelt sein.

Doch entscheidend für den Unternehmer und Geschäftsführer ist letztlich, welche Personalkosten und Aufwendungen das jeweilige Finanzamt nach tatsächlicher jährlicher Kostenabrechnung schlussendlich anerkennt. Denn die Unternehmen müssen diese Ausgaben dokumentieren und nachweisen können – ebenfalls rückwirkend.

„Während die Beantragung des Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle von den Unternehmen einfach und unkompliziert zu bewerkstelligen ist, kann eine Unterstützung durch Berater bei der Erstellung von Nachweisen für das Finanzamt durchaus hilfreich sein“, so Matigat.

Fallstrick 2: Kommunikation mit dem Finanzamt

An dieser Stelle liegen für Unternehmen Fallstricke, so Zahm, der gleichzeitig auch geschäftsführender Gesellschafter des seit rund 30 Jahren auf Innovationsförderung spezialisierten Beratungsunternehmens PFIF ist: „Wir unterstützen unsere Kunden bei dieser Dokumentation und haben dafür extra Erfahrungswissen aufgebaut“.

Tipps für die Beantragung für das Forschungszulagengesetz

Berufsrechtlich sollen Steuerberater die Abrechnung der Zulage beackern, haben jedoch keine Erfahrungen und Kapazitäten, um bei der korrekten Kostenerfassung und Abrechnung in Forschung und Entwicklung tatsächlich zu unterstützen.

So stehen die Unternehmen häufig verunsichert vor einem Beamten eines der rund 600 Finanzämter, mit teilweise abweichender Behandlung der Abrechnung. Die Folge: Viele Bescheinigungen warten deshalb aktuell noch auf die Abrechnung der bereits technisch genehmigten Ansprüche.

Tatsächlich nennen zwei Fünftel der Maschinenbauer die Dokumentation der internen FuE-Kosten als größte Herausforderung und weitere 27 Prozent die Kommunikation mit ihrem Finanzamt. „Wir haben inzwischen das Erfahrungswissen von 2.500 Projekten in der Erfüllung der FZ-Anforderungen und eine Erfolgsquote von 97 Prozent“, so der 60-jährige Ingenieur. Das gelte auch für Hilfe bei der internen Kostenerfassung in den Projekten.

Abrechnungsprozess der Forschungszulage verlässlicher etablieren

Aktuell liegt laut ZEW-Studie ein Drittel der Anträge unter einer Bewilligungssumme von 50.000 Euro. Für Zahm als Fachmann ein Grenzwert, denn trotz allem Bemühen um ein einfaches Verfahren kosten Beantragung, Dokumentation und die Kommunikation mit Steuerberater und Finanzamt zeitliche und personelle Ressourcen, egal ob mit oder ohne Berater. Die Erhöhung der Förderquote für KMU kann künftig zu einer früheren Wirtschaftlichkeit des Aufwandes führen. Ein weiteres Drittel der bewilligten Mittel liegt zwischen 100.000 und 250.000 Euro. Und immerhin neun Prozent liegen über einer halben Million Euro.

Vor allem KMUs sind auf Fördermittel angewiesen, um verstärkt innovative Produkte entwickeln zu können. So geben 64 Prozent der Industrieunternehmen an, dass sie ihre Mittel stärker für marktorientierte FuE einsetzen und 59 Prozent (Mehrfachnennung möglich) für neue Produkt- und Dienstleistungsangebote.

Stand Januar 2024 wurde die Forschungszulage nach dem Maschinenbau (4507 Anträge) am stärksten von der IT-Branche (4270 Anträge) sowie Elektro- und Messtechnik (1733) und der chemischen Industrie (1554) genutzt. In vielen Branchen ist somit noch Potenzial nach oben, wenn es gelingt, auch den Abrechnungsprozess verlässlicher zu etablieren. (eve)

PFIF Partner für Innovation & Förderung GmbH
https://www.pfif.net

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