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Leasingtipps für den Mittelstand

Erfolge von morgen basieren auf den Investments von heute
Leasingtipps für den Mittelstand

Leasingtipps für den Mittelstand
Ralf Marquardt: „Die schnellen Innovationszyklen der Branche, wie zum Beispiel die Entwicklung immer leistungsfähigerer Schneidstoffe und Beschichtungen sowie neuer Werkzeugsysteme, erfordern regelmäßige Investitionen“ Bild: FML
Produktivität und Innovation sind für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens entscheidend. Daher ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. Leasing ist gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten für mittelständische Unternehmer eine kapitalschonende Finanzierungsmethode.

Im Gegensatz zur Finanzierung bindet man beim Leasing kein Kapital, sondern bezahlt die Raten für das Investitionsgut aus dem daraus erzielten Umsatz. Die vier wesentlichen Vorteile sind:

Die Leasingraten sind als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar.
Das Eigenkapital wird geschont und steht für andere langfristige Investitionen oder Investitionen im Umlaufvermögen oder Personal zur Verfügung.
Die Kreditlinie bei der Hausbank bleibt erhalten und damit der Kreditspielraum.
Leasing ist zudem bilanzneutral, da das Leasingobjekt beim Leasinggeber aktiviert wird, das heißt, es taucht nicht in der Bilanz des Leasingnehmers auf. Damit bleibt die Eigenkapitalquote erhalten oder wird im Falle von sale-and-lease-back Finanzierungen sogar verbessert, was für das Rating und damit zukünftige Kreditanträge wiederum von großer Bedeutung ist.
Mit Leasing unternehmerisch flexibel bleiben
Insbesondere im Bereich der industriellen Fertigung auf internationalem Niveau ist der Einsatz von Präzisionswerkzeugen notwendig, die stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die schnellen Innovationszyklen der Branche, wie zum Beispiel die Entwicklung immer leistungsfähigerer Schneidstoffe und Beschichtungen sowie neuer Werkzeugsysteme, erfordern regelmäßige Investitionen. Um immer wieder in neue Technik und Ausstattung investieren zu können, gibt es einiges zu beachten:
Informieren Sie sich, welche Anlagegüter sich für Leasing eignen: Gewerbliches Leasing eignet sich besonders für Produkte mit schnellen Innovationszyklen, also zum Beispiel Maschinen, IT und Kommunikationstechnik. Andererseits aber auch für Objekte mit besonders langen Abschreibungslaufzeiten wie Büromöbel, Lagereinrichtungen etc., um über Leasing den Abschreibungszeitraum zu verkürzen und so die tatsächliche, oft wesentlich kürzere Nutzungsdauer anzupassen (Pay-as-you-earn-Prinzip). Lassen Sie sich beraten.
Von der Einzel- zur Gesamtbetrachtung: Wenn Sie mehrere Produkte anschaffen müssen, lohnt sich oftmals ein Pool-Leasing. So wird die Vielzahl kleinerer Investitionen eines Unternehmens über einen festgelegten Zeitpunkt zusammengefasst und in einen Leasingvertrag eingebunden. Aufgrund des höheren Volumens verbessern sich Ihre Leasingkonditionen. Planen Sie also vorausschauend.
Unabhängige Leasinggesellschaft wählen: Um ein objektives Leasingangebot zu erhalten, sollten Sie dieses am besten bei einer hersteller- und händlerunabhängigen Leasinggesellschaft kalkulieren lassen. Gegenüber dem Lieferanten treten Sie damit als „Barzahler“ auf und erhalten so meist bessere Einkaufskonditionen. Die Hausbank hilft hier nur bedingt weiter, denn entweder sie bietet nur eine Kredit-Finanzierung an oder sie schaltet die hauseigene Leasinggesellschaft ein, was wiederum den Kreditrahmen bei der Bank belastet.
Individuell kalkulieren: Ob Anzahlung oder Laufzeit, muss jeder Leasingnehmer selbst entscheiden. Bei der monatlichen Leasingrate gilt: ehrlich zu sich selbst sein. Was kann ich aufbringen und, im Fall von Teilamortisations-Verträgen (TA), was ist das Leasingobjekt am Ende der gewünschten Leasingdauer noch wert?
Nachteile einer klassischen Kreditfinanzierung
Neben der bereits erwähnten negativen Auswirkung auf die bestehenden Kreditlinien und einer Verschlechterung der Ratingkennziffern, wird im Zuge einer Kreditfinanzierung stets der Gesamtbetrag finanziert. Das heißt, die Raten ergeben sich aus Basis des Komplettpreises des Objekts. Damit einhergeht – im Vergleich zu einer Leasingfinanzierung im Teilamortisationsvertrag – bei gleicher Laufzeit eine wesentlich höhere monatliche Belastung.
Ein weiteres Defizit einer klassischen Finanzierung sind die längeren Laufzeiten: In der Regeln haben Finanzierungs-/Kreditverträge eine Laufzeit von mindestens 5 bis 6 Jahren. Die damit verbundene längere Vertragsbindung ist nicht nur im Falle von technologischen Entwicklungssprüngen oder einer geänderten Nachfrage problematisch, sondern auch im Falle von Zahlungsschwierigkeiten. In allen Fällen bleibt der Finanzierungsnehmer auf den „Schulden“ sitzen und muss das Objekt selbst verkaufen. Mit dem Leasinggeber hingegen hat er einen Fachmann zur Seite, der in der Regel auch über entsprechend gute Wiedervermarktungsmöglichkeiten verfügt.
Des Weiteren ergeben sich steuerliche Nachteile, denn die Abschreibung hat sich an den amtlichen AfA-Tabellen (= Absetzung für Abnutzungen = Abschreibungstabellen) zu orientieren, so dass die Amortisationszeiten bis zu 60 % länger sind als bei einer entsprechenden Leasingfinanzierung.
Fallstricke beim Leasing – und wie man sie vermeidet
Natürlich ist auch beim Leasing auf den einen oder anderen Punkt zu achten. Hierbei spielen insbesondere die Leasingerlasse des Bundesministeriums der Finanzen eine Rolle, welche den Rahmen für Leasingfinanzierungen vorgeben. Durch die leasingtypische individuelle Vertragsgestaltung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leasinggeber, lassen sich die meisten Fallstricke aber ganz oder zumindest größtenteils vermeiden:
Kein Eigentumserwerb: Der Leasinggegenstand geht nach Ablauf der Leasingzeit wieder an den Leasinggeber zurück. Der Leasingnehmer hat nicht die Möglichkeit, das Objekt bei eventueller Nichtnutzung oder plötzlichem dringenden Geldbedarf zu verkaufen. Auch eine Untervermietung ist nur mit Zustimmung des Leasinggebers möglich. Allerdings hat er mit dem Leasinggeber einen Partner, der ihm in solchen Situationen mit seinem Fachwissen und Vermarktungsmöglichkeiten behilflich sein kann.
Feste Vertragslaufzeit: Einerseits, durch die Sicherung der Konditionen über die gesamte Laufzeit, ein Vorteil, andererseits ist ein Leasingvertrag in der Regel unkündbar. Die Leasingrate stellt somit einen Fixkostenblock dar.
Kündigungsgefahr: Der Leasinggeber kann den Vertrag fristlos kündigen und ihm die weitere Nutzung untersagen, wenn der Leasingnehmer mit zwei Monatsraten in Zahlungsverzug ist. Hinzu kommen evtl. auch noch Schadenersatzforderungen, sofern der Marktwert unter dem Restvertragswert liegen sollte.
Bindung an die Vertragslaufzeit: Der Leasingnehmer muss die Leasingraten auch bei Nichtnutzung weiterhin zahlen. Bei juristischen Streitigkeiten, z. B. Garantie- und Gewährleistung, kommt das Dreiecksverhältnis Leasinggeber-Leasingnehmer-Hersteller zum Tragen. Der Leasingnehmer muss u. U. Ansprüche gegen den Hersteller „auf eigene Rechnung“ geltend machen. Eine Einstellung von Zahlungen an den Leasinggeber ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich.
FML – Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH & Co. KG www.fml.de

Der Autor

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Ralf Marquardt ist geschäftsführender Gesellschafter der FML – Finanzierungs- und Mobilien Leasing GmbH & Co. KG in Hamburg.
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