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Mit Kompetenz ins Förderprogramm

Energieeffiziente Maschinen bieten Möglichkeiten der Kostenreduzierung bei Antragstellung
Mit Kompetenz ins Förderprogramm

Mit Kompetenz ins Förderprogramm
Heller verspricht mit den „Blue“ Energieeffizienz-Paketen bis zu 30 Prozent Energieeinsparung Bild: Heller
Seit geraumer Zeit werden kleine und mittlere Unternehmen innerhalb eines Förderprogramms im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ des BMWi und der KfW mit einem vergünstigten Zinssatz gefördert. Hersteller wie Heller haben die Chance erkannt, durch energieeffiziente Werkzeugmaschinen ihre Wettbewerbsposition zu stärken. So bieten die Nürtinger ihren Kunden sowohl beratende Unterstützung wie auch Möglichkeiten der Kostenreduzierung bei Antragstellung.

Es ist immer wieder eine Herausforderung, das ökologische Maximum mit ökonomischer Vernunft in Einklang zu bringen. Wer Energie effizient nutzt, senkt seine Kosten und stärkt seine Wettbewerbsposition. Im Rahmen der Energiewende unterstützt die KfW Bankengruppe Vorhaben im In- und Ausland mit verschiedenen Förderprodukten. So werden Mittelständler innerhalb eines Förderprogramms im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ des BMWi und der KfW mit einem vergünstigten Zinssatz gefördert.

Ein Teil dieses Förderprogramms ist auch die Energieeffizienz bei Werkzeugmaschinen. Gefördert werden neue Anlagen, die mindestens 15 Prozent weniger Energie verbrauchen als der Branchendurchschnitt sowie das Ersetzen einer bestehenden Anlage, wenn damit mindestens 20 Prozent weniger Energie verbraucht wird als im Durchschnitt der letzten drei Jahre.
Um diese Fakten gegenüber der KfW nachzuweisen, muss durch einen Sachverständigen ein Energiegutachten für die Maschine und die Anwendung erstellt werden. So soll die durch die Investitionsmaßnahmen voraussichtlich zu erzielende betriebliche Energieeinsparung vor Antragstellung von einem Energieberater ermittelt werden, der von der KfW als Energieeffizienzberater zugelassen und in der KfW-Beraterbörse eingetragen ist. Auch Sachverständige sind zugelassen, weil sie in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.
Das Unternehmen Heller arbeitet deshalb für Maschinen der neuen Generation bereits mit solch einem Sachverständigen zusammen und ist dabei, Energiegutachten gegenüber Referenzmaschinen erstellen zu lassen. Es wird etwa der Energieverbrauch eines Bearbeitungszentrums H 4000 mit dem einer MC 25 verglichen und dokumentiert. Mit einem entsprechend dokumentierten Ergebnis müssen baugleiche Maschinen künftig nicht mehr begutachtet bzw. verglichen werden. Konkret bedeutet dies für den Antragsteller bzw. den Anwender eine Kosteneinsparung bis zu 2000 Euro für eine nun nicht mehr nötige, erneute Begutachtung.
Energieeffizienz fester Bestandteil von Neuentwicklungen
Was zunächst relativ einfach klingt, hat allerdings zwei Seiten, denn es muss zwischen Standardmaschinen und Optionen unterschieden werden. Optionen sind beispielsweise rückspeisefähige Antriebssysteme, Servomotoren mit einer effizienteren Nutzung des gesamten Drehzahlbereichs, leistungsreduzierte Ventile oder auch Frequenzumrichter, die den Volumenstrom der Hochdruck-Kühlmittelpumpe und damit auch den Energieverbrauch ideal anpassen. Beispiele, wie sich der Verbrauch bei Maschinenkomponenten optimieren lässt, sind bei Heller deshalb längst Bestandteil von Neuentwicklungen. So versprechen die Blue“ Energieeffizienz-Pakete bis zu 30 Prozent Energieeinsparung. Mit „Blue basic“ deckt man beispielsweise die Grundversorgung der Baureihen H, F und C ab und setzt auf den Einsatz von IE2 Motoren mit bis zu 5 Prozent weniger Stromverbrauch. Abgeschaltet wird individuell, je nach programmierbarer Zeitvorgabe. Als „Blue hydraulics“ bezeichnet Heller dagegen Hochdruck bei Bedarf. Die eingesetzte Booster-Technologie arbeitet nach dem Prinzip der Druckverstärkung und sorgt für eine geräuscharme, energiesparende Hochdruckbereitstellung bei gleichzeitig minimiertem Wärmeeintrag in das Hydrauliksystem.
Ob Energieeinsparung über Standardmaschinen oder Optionen – ein Antrag muss in der Gesamtheit betrachtet werden: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um in den Genuss des Förderprogramms zu kommen? Hierbei stellt Heller Spezialisten zur Verfügung, die beraten, mit Kunden das Thema Energieeffizienz diskutieren und Optionen aufzeigen. In einem zweiten Schritt stehen diese Berater dem Kunden aber auch zur Seite, wenn es um die Begutachtung und Beantragung der Fördermittel geht.
Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH www.heller.biz

Energieeffizienz rechnet sich schon beim Kauf
Im Rahmen der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“ unterstützt die KfW kleine und mittlere Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen, die über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) gewährt werden. Dies betrifft auch Investitionen in den Maschinenpark, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen. Voraussetzung ist die Bewertung durch einen für das Förderprogramm zugelassenen Berater.
Bei Neuinvestitionen muss eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt erreicht werden.
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag liegt in der Regel bei 25 Millionen Euro, bei besonderer Förderwürdigkeit auch höher.
Heller hat die Energieeinsparung durch die aktuellen Bearbeitungszentren H 2000, H 4000 und H 4500 jeweils gegenüber eine Heller-Referenzmaschine durch einen für das Förderprogramm zugelassenen Gutachter bewertet mit folgendem Ergebnis:
Die Energieeinsparung zur Referenzmaschine beträgt 19 Prozent
Die Energieeinsparung je produziertem Werkstück beträgt 27 Prozent (H 2000, H 4000), respektive 26 Prozent (H 4500).
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