Startseite » Allgemein »

Winterdienst : Unternehmer in der Pflicht

Nicht nur der Arbeitsplatz, sondern auch Verkehrswege und Zugänge müssen sicher sein
Winterdienst : Unternehmer in der Pflicht

In der kalten Jahreszeit rückt der sichere Weg von und zur Arbeit in den Fokus. Glätte durch Eis oder Schnee und schlechte Sichtverhältnisse erhöhen das Unfallrisiko. Prellungen, Knochenbrüche bis hin zu tödlichen Unfällen können die Folge sein. Um dies zu vermeiden, sind auch die Unternehmen in der Pflicht.

Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zwischen Wohnung und dem Ort ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden. Im Jahr 2013 traf dies laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) mehr als 185 000 Beschäftigte – und damit rund 5 Prozent mehr als im Vorjahr. Unternehmer tragen die Kosten für Ausfalltage, Produktionsausfall und Ersatzpersonal.

Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Das gilt nicht nur am Arbeitsplatz selbst, sondern auch für Verkehrswege auf dem Betriebsgelände; sie müssen ebenso sicher sein wie Einfahrten, Zugänge und Gehwege. Der Weg von oder zur Arbeit beginnt dabei grundsätzlich an der Außentür des Wohngebäudes beziehungsweise des Betriebsgebäudes.
Folgende Maßnahmen können zur Sicherheit beitragen:
Räum- und Streuplan: Wer räumt wann welche Stellen vor und auf dem Betriebsgelände? Eingänge, Zufahrten und Gehwege müssen in der Regel zwischen 7 und 21 Uhr geräumt werden
Geeignete Ausrüstung: rutschfeste Schuhe, Handschuhe, reflektierende Kleidung, ggf. Stirnlampe
Geeignete Arbeitsmittel: Schaufel und Schneeschieber rechtzeitig bereitstellen
Geeignetes Streumittel: Splitt oder Granulat. Die Verwendung von Streusalz ist in vielen Kommunen verboten – wegen der schädigenden Wirkung für die Umwelt
Ausreichende Beleuchtung
Auch eine Unterweisung der Beschäftigten kann die Sicherheit erhöhen. Aktionen wie beispielsweise ein Angebot für den kostenlosen Funktionscheck der Fahrzeugbeleuchtung oder der Eiskratzer mit Firmenlogo als Geschenk erhöhen die Akzeptanz.
Und nicht nur Beschäftigte müssen geschützt werden. Auch Betriebsfremde müssen das Betriebsgelände unversehrt betreten und verlassen können. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht nach Bürgerlichem Gesetzbuch gegenüber Passanten sowie Besuchern, Kunden und Lieferanten besteht auch während Betriebsferien oder Feiertagen. Bei Verletzungen und Unfällen haftet der Unternehmer für Schäden, Schmerzensgeldzahlungen drohen. Es kann sich daher lohnen, einen professionellen Räumdienst zu beauftragen, wenn Mitarbeiter nicht zur Verfügung stehen.
Qumsult GbR www.qumsult.de
Aktuelle Ausgabe
Titelbild mav Innovation in der spanenden Fertigung 2
Ausgabe
2.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Trends

Aktuelle Entwicklungen in der spanenden Fertigung

Alle Webinare & Webcasts

Webinare aller unserer Industrieseiten

Alle Whitepaper

Whitepaper aller unserer Industrieseiten


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de